29. März 2024

Verhalten bei Gasgeruch

Ein „Alarmsignal“, mit dem man oft nicht richtig umzugehen weiß.

Bei Gasgeruch in geschlossenen Räumen sind folgende Maßnahmen zu treffen:

> Räume lüften (Fenster und Türen öffnen)
> keine Flammen,
> keine Funken,
> keine Schalter betätigen,
> kein Telefon,
> Wenn möglich, Gasversorgung unterbrechen (Gerätehahn, Hauptabsperrung schließen)
> Mitbewohner warnen (klopfen, nicht klingeln!)
> Gefahrenbereich verlassen, Gasnotruf 128 wählen

Quelle: EVN